| Familie 1 |
Deborah R. KALER, geb. 1829, Waldoboro, Lincoln, Maine, USA gest. 10 Aug 1882, Warren, Knox, Maine, USA (Alter 53 Jahre) |
| Eheschließung |
26 Dez 1849 |
Warren, Knox, Maine, USA |
| Scheidung |
15 Dez 1876 |
Knox, Maine, USA [2] |
- Deborah Wincapaw aus Warren im Knox County, Klägerin, erhebt Klage gegen Henry Wincapaw, ebenfalls aus Warren, Beklagter, in folgender Scheidungsklage:
An die ehrenwerten Richter des Obersten Gerichtshofs, dessen nächste Sitzung am dritten Dienstag im September in Rockland, innerhalb und für den Bezirk Knox, stattfindet:
Deborah Wincapaw, Ehefrau von Henry Wincapaw aus Warren im Knox County, Bundesstaat Maine, erhebt hiermit Klage vor diesem ehrenwerten Gericht und teilt mit, dass sie am 26. Dezember 1849 in Waldoboro im Lincoln County rechtmäßig mit Henry Wincapaw verheiratet war; dass ihnen während ihrer Ehe sechs lebende Kinder geboren wurden, von denen vier minderjährig sind: Xavier G., 20 Jahre alt, Emma T., 16 Jahre alt, Angie K., 14 Jahre alt, und Olive B., 7 Jahre alt.
An die ehrenwerten Richter des Obersten Gerichtshofs, dessen nächste Sitzung in Rockland, innerhalb und für den Bezirk Knox, am dritten Dienstag im September stattfindet. Dass die Klägerin seit ihrer Heirat gegenüber dem besagten Henry eine treue, keusche und liebevolle Ehefrau gewesen sei und wie oben erwähnt mit ihm in Warren gewohnt habe; dass der besagte Henry seine Ehegelübde und -pflichten in den vergangenen zwölf Jahren missachtet habe.
Die Klägerin führt ferner aus, dass zwischen den Parteien seit vielen Jahren ein völliger Mangel an gegenseitiger Sympathie, Achtung und Zuneigung bestehe und diese Gründe des Unglücks sich in den letzten Monaten so sehr verschärft hätten, dass sie das Elend der Ehe mit dem besagten Henry nicht länger ertragen könne.
Die Klägerin führt ferner aus, dass zwischen ihr und dem Beklagten eine solche Unvereinbarkeit der Charaktere bestehe, dass sie nicht länger in Frieden und Harmonie in der Ehe leben und die ihnen auferlegten gegenseitigen Pflichten und Verpflichtungen erfüllen könnten.
Die Klägerin führt weiter aus, dass der Beklagte in eigenem Recht über bestimmte, wertvolle Immobilien und bewegliche Güter im Knox County verfügt und Eigentümer ist. Daher beantragt die Klägerin Gerechtigkeit und Recht in dieser Angelegenheit und die Scheidung von Henry Wincapaw. Da die Scheidung auf das Verschulden ihres Ehemannes zurückzuführen ist, soll ihr ein Witwenanteil an dessen Immobilien zustehen. Das Gericht soll ihr unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten einen angemessenen Unterhalt aus dem Vermögen des Beklagten zusprechen oder alternativ einen vom Gericht festgesetzten Geldbetrag. Das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder soll ihr zugesprochen werden.
Die Klägerin trägt vor, dass die Scheidung angemessen und sachgerecht sei, dem häuslichen Frieden diene und mit den gesellschaftlichen Normen und der Moral vereinbar sei.
s/Deborah Wincapaw
Diese Verleumdung ist Bestandteil eines Pfändungsbeschlusses vom 1. Juni 1876, der dem Beklagten am 25. August 1876 zugestellt wurde.
Die Klage wurde im September 1876 erhoben, als der Beklagte durch seine Anwälte erschien. Das Verfahren wurde auf diesen Termin vertagt.
Nun erscheint der Beklagte, obwohl er vor Gericht geladen wurde, nicht und ist säumig. Nachdem das Gericht die von der Klägerin zur Untermauerung ihrer Verleumdung vorgebrachten Beweise geprüft und vollständig verstanden hat, ist es der Ansicht, dass die darin behaupteten Tatsachen hinreichend bewiesen sind.
Am vierten Tag der Sitzungsperiode, dem 15. Dezember 1876, beschloss das Gericht, dass die Ehe zwischen Henry Wincapaw und Deborah Wincapaw aufgelöst wird.
Das Gericht beschloss ferner, dass die minderjährigen Kinder der Parteien dem Beklagten zugesprochen werden. Alle Parteien werden hiermit aufgefordert, dies zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.
Dieser Auszug wurde auf besondere Anweisung des Gerichts im März-Termin 1879 vermerkt.
s/ L.F. Starrett, Gerichtsschreiber
Abgeschrieben am 19. Oktober 2020 aus den Akten des Obersten Gerichtshofs von Maine, Band 10, S. 503–505 (1875–1877).
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| Kinder |
| + | 1. Emma Tibbets WINCAPAW, geb. Mai 1859, Warren, Knox, Maine, USA gest. Mai 1937, Friendship, Knox, Maine, USA (Alter 78 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
| + | 2. Xavier Glen WINCAPAW, geb. 16 Sep 1855, Warren, Knox, Maine, USA gest. 29 Mai 1930, Beloit, Rock, Wisconsin, USA (Alter 74 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
| + | 3. Olive B WINCAPAW, geb. 7 Aug 1869, Warren, Knox, Maine, USA gest. 17 Aug 1912, Portland, Cumberland, Maine, USA (Alter 43 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
| > | 4. Angie K WINCHENBACH, geb. Dez 1861, Warren, Knox, Maine, USA gest. 25 Sep 1945, Waldoboro, Lincoln, Maine, USA (Alter 83 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
| > | 5. Lydia Ann WINCHENBACH, geb. Aug 1851, Warren, Knox, Maine, USA gest. 23 Mrz 1911, Friendship, Knox, Maine, USA (Alter 59 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
| | 6. Emma F. WINCHENBACH, geb. 5 Dez 1860, Warren, Knox, Maine, USA gest. 5 Mrz 1906, Friendship, Knox, Maine, USA (Alter 45 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
| | 7. Caroline WINCHENBACH, geb. um 1858, Warren, Knox, Maine, USA gest. um 1860 (Alter 2 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
| | 8. Benjamin Clifford WINCAPAW, geb. 29 Nov 1852, Warren, Knox, Maine, USA gest. 6 Mrz 1920, Boone, Illinois, USA (Alter 67 Jahre) [Vater: natural] [Mutter: natural] |
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| Familien-Kennung |
F30915 |
Familienblatt | Familientafel |
| Zuletzt bearbeitet am |
28 Dez 2025 |