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Protokoll
der Aussagen der sieben vorgeladenen Personen im Pfarrhaus Nenderoth:
Wohlgeborene, hochedle, feste, hochgelehrte und hochgebietende
Herren Oberamtmann, Kanzleidirektor und Räte!
Nachdem die vor einem Jahr eingeleitete Sache des
verstorbenen Johannes Rau – des gewesenen Jägers Ihrer Hoheit auf der
Johannisburg – durch gnädigen Befehl Ihrer Hoheit untersucht werden
soll und ich durch ein Kanzleidekret dazu verpflichtet wurde,
artikelweise aufzuschreiben, was jede der klagenden Personen gegen
ihn vorgebracht hat, erscheint hierzu in Erfüllung dieser Pflicht
gehorsamst Folgendes – und zwar nicht nur in meinem Namen, sondern
im Namen des hiesigen Presbyteriums (Kirchenvorstands):
Die erste
Person, Elisabeth, Meister Henrich Neusers Ehefrau von der Johannisburg
(oder Kötinger Mühle), ist wie folgt zu befragen:
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Ob Jäger Rau ihr nicht mehr als zehnmal
in der Schneidmühle angeboten hat, seinen Willen zu erfüllen
[sie sexuell gefügig zu machen]?
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Ob Jäger Rau nicht zu ihr gesagt hat,
dies sei keine Sünde und die Pfaffen hätten sich das nur ausgedacht;
und ob er nicht – wenn sie seinen Willen erfüllte und bei ihm
schlafen würde – diese Sünde auf sich nehmen wollte?
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Ob Jäger Rau ihr nicht einen
Reichstaler angeboten hat, um sie zum Ehebruch zu bewegen, und dabei
sein Geschlechtsteil (s:h:
Scham = seine heimliche Scham) vor ihr entblößt hat?
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Ob Jäger Rau ihr nicht, wenn sie nach
Mengerskirchen gehen wollte, im Wald aufgelauert hat, sodass sie
andere Umwege einschlagen musste?
Die zweite Person,
Margretha, Martin Theisen Ehefrau zu Arborn, ist wie folgt zu befragen:
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Ob Jäger Rau nicht nachts, als er in
ihrem Haus beherbergt wurde und er ihren Ehemann weggeschickt hatte,
um Füchse zu schießen, zu ihrem Ehebett gekommen ist, in dem sie
mit einem kleinen Kind lag, und von ihr verlangt hat, sie sollte
bei ihm schlafen?
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Ob er sie nicht, als sie ihm dies
abschlug [ablehnte], mit solch bestialischer Wut (Furi)
angegriffen hat, dass ihr kleines Kind fast erdrückt worden
wäre?
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Ob sie nicht, damit sie von Rau nicht
überwältigt würde, ihren Knecht zur Hilfe rufen musste, um gerettet
zu werden?
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Ob Jäger Rau danach nicht noch einmal
zu ihr in den Viehstall gekommen ist, Dasselbe von ihr verlangt,
ihr einen Gulden (fl.
= Florin/Floren) angeboten und sein Geschlechtsteil vor ihr entblößt
hat?
Die dritte Person,
Elisabeth, Wilhelm Kohlers Ehefrau zu Nenderoth, ist wie folgt zu
befragen:
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Ob Jäger Rau nicht zu ihr in den Wald
gekommen ist, sie gepfändet [ihr eine Strafe/Besitz abgenommen] hat
und zu ihr sagte: Wenn sie bei ihm schlafen würde, wollte er ihr
das Pfand zurückgeben und sie müsste auch keine Strafe zahlen?
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Ob Jäger Rau ihr nicht, als sie ihm
antwortete, dass so etwas verboten und eine Sünde sei, zugeredet
hat: Dies sei keine Sünde, nur die Geistlichen hätten es
verboten?
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Ob Jäger Rau ihr nicht, als sie aus
Furcht die Flucht ergriff, nachgelaufen ist, sie ergriffen, mit ihr
gerungen und ihr den Busen aufgerissen hat; und ob er ihr nicht
dermaßen zugesetzt hat, dass sie ein solches Geschrei (ein
solch gemacht) erhob, dass es von anderen gehört wurde und er
deshalb von ihr ablassen musste?
Die vierte Person,
Johann Jost Theis der Ältere (Senior)
zu Arborn, ist wie folgt zu befragen:
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Ob Jäger Rau nicht in der Zeit, als
Theis Hofmann [Verwalter] auf dem Hof Johannisburg gewesen ist,
dessen inzwischen verstorbener (seel.
= seligen) Ehefrau dermaßen nachgestellt hat, um sie zu Fall zu
bringen, dass weder er Tag und Nacht seines Lebens noch seine
Frau vor dem Laster des Ehebruchs sicher gewesen ist?
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Ob er seine Frau nicht im Speziellen (in
Specie) zweimal aus Raus Händen gerettet hat, da sie sonst
von ihm völlig überwältigt worden wäre?
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Ob ihm nicht nachts im Wald bei der
Johannisburg aufgelauert worden ist?
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Ob nicht sogar einmal auf ihn
geschossen worden ist?
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Ob seine verstorbene Frau nicht – um
Rau zu besänftigen und damit dieser sie nicht in bösen Verdacht
bringen möge – angeboten hat, ihm 16 Ort Land [ein historisches
Flächenmaß] aus ihren eigenen Gütern zu schenken?
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Ob er als Hofmann sich und seine Frau
nicht letztlich nur dadurch aus der Gefahr bringen konnte, dass
er den Hof Johannisburg verließ und seinen Abschied nehmen musste?
Die fünfte Person, Anna,
Johann Jacob Kuhlmanns Ehefrau auf dem Hof Beilstein, ist wie folgt zu
befragen:
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Ob Jäger Rau zu Beilstein im Hofhaus
nicht zu ihr gesagt hat, er habe sich fest vorgenommen, die
beiden Hof-Frauen (zur Johannisburg und zu Beilstein) nach seinem
Willen gefügig zu machen?
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Ob Jäger Rau ihr nicht oftmals Geld
angeboten und verlangt hat, sie solle seinen Willen erfüllen?
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Ob er nicht, als sie sich jedes Mal mit
der Begründung weigerte, dass dies eine große Sünde sei, zu ihr
gesagt hat: Es wäre keine Sünde, nur die Geistlichen hätten so
etwas verboten?
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Ob Jäger Rau sie nicht ein Mal im
Hofhaus in der obersten Stube ergriffen und zur Schande des
Ehebruchs hat zwingen wollen, ihr die Kleider hochgehoben und
sein Geschlechtsteil (s:h:
Scham) vor ihr entblößt hat; und ob er nicht dermaßen grob
mit ihr umgegangen ist, dass sie sich nicht hätte erwehren können,
wenn nicht ihr Sohn dazugekommen wäre?
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Ob Jäger Rau nicht zu ihr gesagt hat:
Er sei dem Hof Beilstein nur ihretwegen gram [feindselig gesinnt],
weil sie nicht so zu ihm sei wie die Hof-Frau zu Johannisburg,
die er nach seinem fleischlichen Willen haben könne, sooft es
ihn gelüste?
Die sechste Person,
Sophia, Friedrich Feinen des Älteren (Senioris)
Ehefrau zu Obershausen, ist wie folgt zu befragen:
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Ob Jäger Rau nicht zu ihr in den Wald
gekommen ist und von ihr verlangt hat, sie solle ihm zu Willen sein
– woraufhin er sie nicht pfänden [wegen Holzsammels o.ä.
bestrafen] und sie auch keine Strafe zahlen müsse – und als sie
ihm nicht willfahrte, zu ihr gesagt hat, ihr Ehemann würde so etwas
an ihr schon nicht bemerken?
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Ob er nicht, weil er mit guten Worten
nichts ausrichten konnte, Hand an sie gelegt, ihr den Busen
aufgerissen und so viehisch mit ihr umgegangen ist, dass sie zur
Rettung ihrer Ehre ein großes Geschrei anstimmen musste, sodass
andere ihr zu Hilfe kamen?
Die siebte und letzte
Person, die bei mir geklagt hat, Anna Cathrina, Heinrich Neusers Magd zu
Köttingen, ist wie folgt zu befragen:
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Ob Jäger Rau ihr nicht lange Zeit
nachgestellt hat, um sie zu Fall zu bringen, und im Speziellen:
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Ob Jäger Rau, als sie mit ihm nach
Weilburg gegangen ist, sie nicht mit solcher Wut (Furi)
bedrängt hat, dass sie deswegen zu Boden gefallen ist?
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Ob er nicht eben damals, als er ihr
einen Ortsgulden [einen Viertelgulden] als Lohn fürs Waschen gab,
gesagt hat: Der Teufel solle ihn holen, wenn sie ihm nicht zu
Willen sein wolle; und ob er nicht drohte, er würde überall
herumerzählen, er habe ihr das Geld nur deshalb gegeben, weil sie
bei ihm geschlafen habe?
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Ob Jäger Rau ihr nicht auf ebendiesem
Weg ein Kraut gezeigt und gesagt hat: Wenn sie davon essen würde,
würde es ihr nicht schaden [würde sie nicht schwanger werden],
selbst wenn sie zehnmal bei einem Mann schlafen würde?
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Ob der Jäger nicht eines Tages zu ihr
gekommen ist, als sie allein in der Mühle zu Köttingen war, und er
sie – da er im Guten nichts ausrichten konnte – mit Gewalt
angriff, auf einen Kasten warf und so grob mit ihr umsprang,
dass sie ein solches Geschrei erheben musste, dass der Müllerssohn
Christian es draußen auf dem Feld vor der Mühle hörte, ihr zu
Hilfe kam und sie rettete?
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Ob Jäger Rau nicht zu ihr aufs Feld an
einen Rübenacker gekommen ist, und als sie ihn sah und die Flucht
ergriff und alles im Stich ließ, ihr zugerufen hat: Sie solle
jetzt nicht vor ihm weglaufen, sie brauche jetzt keine Angst
mehr vor ihm zu haben; denn er habe nun auf dem Hof Johannisburg
die Frau des in Diez hingerichteten (justificirten)
Reiters, die er nach Belieben nutzen könne?
[Abschlussbericht des
Pfarrers:]
Dies alles – ausgenommen das, was die zwei
letzten Personen bezeugen – wurde Jäger Rau zu Beilstein in Gegenwart
von mir und Anna, der Hoffrau zu Beilstein, vom Herrn Keller [dem
nassauischen Verwaltungsbeamten/Amtmann] vorgelesen. Damals war
meine vorherige Klage noch ohne die Aussagen der beiden letzten
Personen, da diese damals noch nicht aufgenommen waren. Er hat
damals keinem einzigen Artikel widersprochen oder ihn geleugnet.
Daraus kann ein christlicher Richter schließen,
was wohl noch im Verborgenen liegt bei jenen Frauen, die der
gewaltsamen und viehischen Wut Raus nicht widerstehen konnten oder die
sich durch Geld in die Schande des Ehebruchs haben treiben lassen.
So wie es Elisabeth, Heinrich Neusers Ehefrau, als erste Zeugin noch
über die vorherigen Artikel hinaus bezeugt: dass Jäger Rau einmal
ihr gegenüber behauptet hat, eine Frau in Diez habe einen Sohn, den
sie ihm zuschreibe.
Der große Tag des Herrn [das Jüngste Gericht]
wird das Übrige ans Licht bringen. Dies ist das, was ich auf erhaltenen
Befehl hin in die Hochfürstliche Kanzlei abliefern sollte.
… Wohlgeborene, hochedle, feste, hochgelehrte
[Herren], Ihr untertänigster, pflichtbewusster Diener am Wort Gottes
zu Nenderoth, Johann Philip Colb
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