Auf den Spuren meiner Ahnen


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Protokoll der Aussagen der 7 vorgeladenen Personen im Pfarrhaus Nenderoth
gegen Johannes Rau

Hier ist die fortlaufende Übertragung des erweiterten Protokolls in modernes Deutsch. Der Text enthält die Fragen,
die den Zeuginnen im Rahmen der Untersuchung vorgelegt werden sollten:
.

 

Protokoll der Aussagen der sieben vorgeladenen Personen im Pfarrhaus Nenderoth:

Wohlgeborene, hochedle, feste, hochgelehrte und hochgebietende Herren Oberamtmann, Kanzleidirektor und Räte!

Nachdem die vor einem Jahr eingeleitete Sache des verstorbenen Johannes Rau – des gewesenen Jägers Ihrer Hoheit auf der Johannisburg –
durch gnädigen Befehl Ihrer Hoheit untersucht werden soll und ich durch ein Kanzleidekret dazu verpflichtet wurde, artikelweise aufzuschreiben,
was jede der klagenden Personen gegen ihn vorgebracht hat, erscheint hierzu in Erfüllung dieser Pflicht gehorsamst Folgendes –
und zwar nicht nur in meinem Namen, sondern im Namen des hiesigen Presbyteriums (Kirchenvorstands):

Die erste Person, Elisabeth, Meister Henrich Neusers Ehefrau von der Johannisburg (oder Kötinger Mühle), ist wie folgt zu befragen:

 

  1. Ob Jäger Rau ihr nicht mehr als zehnmal in der Schneidmühle angeboten hat, seinen Willen zu erfüllen
    [sie sexuell gefügig zu machen]?

  2. Ob Jäger Rau nicht zu ihr gesagt hat, dies sei keine Sünde und die Pfaffen hätten sich das nur ausgedacht;
    und ob er nicht – wenn sie seinen Willen erfüllte und bei ihm schlafen würde – diese Sünde auf sich nehmen wollte?

  3. Ob Jäger Rau ihr nicht einen Reichstaler angeboten hat, um sie zum Ehebruch zu bewegen, und dabei sein Geschlechtsteil
    (s:h: Scham = seine heimliche Scham) vor ihr entblößt hat?

  4. Ob Jäger Rau ihr nicht, wenn sie nach Mengerskirchen gehen wollte, im Wald aufgelauert hat,
    sodass sie andere Umwege einschlagen musste?

Die zweite Person, Margretha, Martin Theisen Ehefrau zu Arborn, ist wie folgt zu befragen:

  1. Ob Jäger Rau nicht nachts, als er in ihrem Haus beherbergt wurde und er ihren Ehemann weggeschickt hatte,
    um Füchse zu schießen, zu ihrem Ehebett gekommen ist, in dem sie mit einem kleinen Kind lag, und von ihr verlangt hat,
    sie sollte bei ihm schlafen?

  2. Ob er sie nicht, als sie ihm dies abschlug [ablehnte], mit solch bestialischer Wut (Furi) angegriffen hat,
    dass ihr kleines Kind fast erdrückt worden wäre?

  3. Ob sie nicht, damit sie von Rau nicht überwältigt würde, ihren Knecht zur Hilfe rufen musste, um gerettet zu werden?

  4. Ob Jäger Rau danach nicht noch einmal zu ihr in den Viehstall gekommen ist, Dasselbe von ihr verlangt,
    ihr einen Gulden (fl. = Florin/Floren) angeboten und sein Geschlechtsteil vor ihr entblößt hat?

Die dritte Person, Elisabeth, Wilhelm Kohlers Ehefrau zu Nenderoth, ist wie folgt zu befragen:

  1. Ob Jäger Rau nicht zu ihr in den Wald gekommen ist, sie gepfändet [ihr eine Strafe/Besitz abgenommen] hat und zu
    ihr sagte: Wenn sie bei ihm schlafen würde, wollte er ihr das Pfand zurückgeben und sie müsste auch keine Strafe zahlen?

  2. Ob Jäger Rau ihr nicht, als sie ihm antwortete, dass so etwas verboten und eine Sünde sei, zugeredet hat:
    Dies sei keine Sünde, nur die Geistlichen hätten es verboten?

  1. Ob Jäger Rau ihr nicht, als sie aus Furcht die Flucht ergriff, nachgelaufen ist, sie ergriffen, mit ihr gerungen und
    ihr den Busen aufgerissen hat; und ob er ihr nicht dermaßen zugesetzt hat, dass sie ein solches Geschrei
    (ein solch gemacht) erhob, dass es von anderen gehört wurde und er deshalb von ihr ablassen musste?

Die vierte Person, Johann Jost Theis der Ältere (Senior) zu Arborn, ist wie folgt zu befragen:

  1. Ob Jäger Rau nicht in der Zeit, als Theis Hofmann [Verwalter] auf dem Hof Johannisburg gewesen ist,
    dessen inzwischen verstorbener (seel. = seligen) Ehefrau dermaßen nachgestellt hat, um sie zu Fall zu bringen,
    dass weder er Tag und Nacht seines Lebens noch seine Frau vor dem Laster des Ehebruchs sicher gewesen ist?

  2. Ob er seine Frau nicht im Speziellen (in Specie) zweimal aus Raus Händen gerettet hat,
    da sie sonst von ihm völlig überwältigt worden wäre?

  3. Ob ihm nicht nachts im Wald bei der Johannisburg aufgelauert worden ist?

  4. Ob nicht sogar einmal auf ihn geschossen worden ist?

  5. Ob seine verstorbene Frau nicht – um Rau zu besänftigen und damit dieser sie nicht in bösen Verdacht bringen möge –
    angeboten hat, ihm 16 Ort Land [ein historisches Flächenmaß] aus ihren eigenen Gütern zu schenken?

  6. Ob er als Hofmann sich und seine Frau nicht letztlich nur dadurch aus der Gefahr bringen konnte,
    dass er den Hof Johannisburg verließ und seinen Abschied nehmen musste?

Die fünfte Person, Anna, Johann Jacob Kuhlmanns Ehefrau auf dem Hof Beilstein, ist wie folgt zu befragen:

  1. Ob Jäger Rau zu Beilstein im Hofhaus nicht zu ihr gesagt hat, er habe sich fest vorgenommen,
    die beiden Hof-Frauen (zur Johannisburg und zu Beilstein) nach seinem Willen gefügig zu machen?

  2. Ob Jäger Rau ihr nicht oftmals Geld angeboten und verlangt hat, sie solle seinen Willen erfüllen?

  3. Ob er nicht, als sie sich jedes Mal mit der Begründung weigerte, dass dies eine große Sünde sei, zu ihr gesagt hat:
    Es wäre keine Sünde, nur die Geistlichen hätten so etwas verboten?

  4. Ob Jäger Rau sie nicht ein Mal im Hofhaus in der obersten Stube ergriffen und zur Schande des Ehebruchs
    hat zwingen wollen, ihr die Kleider hochgehoben und sein Geschlechtsteil (s:h: Scham) vor ihr entblößt hat;
    und ob er nicht dermaßen grob mit ihr umgegangen ist, dass sie sich nicht hätte erwehren können,
    wenn nicht ihr Sohn dazugekommen wäre?

  5. Ob Jäger Rau nicht zu ihr gesagt hat: Er sei dem Hof Beilstein nur ihretwegen gram [feindselig gesinnt],
    weil sie nicht so zu ihm sei wie die Hof-Frau zu Johannisburg, die er nach seinem fleischlichen Willen haben könne,
    sooft es ihn gelüste?

Die sechste Person, Sophia, Friedrich Feinen des Älteren (Senioris) Ehefrau zu Obershausen, ist wie folgt zu befragen:

  1. Ob Jäger Rau nicht zu ihr in den Wald gekommen ist und von ihr verlangt hat, sie solle ihm zu Willen sein –
    woraufhin er sie nicht pfänden [wegen Holzsammels o.ä. bestrafen] und sie auch keine Strafe zahlen müsse –
    und als sie ihm nicht willfahrte, zu ihr gesagt hat, ihr Ehemann würde so etwas an ihr schon nicht bemerken?

  1. Ob er nicht, weil er mit guten Worten nichts ausrichten konnte, Hand an sie gelegt, ihr den Busen aufgerissen und
    so viehisch mit ihr umgegangen ist, dass sie zur Rettung ihrer Ehre ein großes Geschrei anstimmen musste,
    sodass andere ihr zu Hilfe kamen?

Die siebte und letzte Person, die bei mir geklagt hat, Anna Cathrina, Heinrich Neusers Magd zu Köttingen, ist wie folgt zu befragen:

  1. Ob Jäger Rau ihr nicht lange Zeit nachgestellt hat, um sie zu Fall zu bringen, und im Speziellen:

  2. Ob Jäger Rau, als sie mit ihm nach Weilburg gegangen ist, sie nicht mit solcher Wut (Furi) bedrängt hat,
    dass sie deswegen zu Boden gefallen ist?

  3. Ob er nicht eben damals, als er ihr einen Ortsgulden [einen Viertelgulden] als Lohn fürs Waschen gab, gesagt hat:
    Der Teufel solle ihn holen, wenn sie ihm nicht zu Willen sein wolle; und ob er nicht drohte,
    er würde überall herumerzählen, er habe ihr das Geld nur deshalb gegeben, weil sie bei ihm geschlafen habe?

  4. Ob Jäger Rau ihr nicht auf ebendiesem Weg ein Kraut gezeigt und gesagt hat: Wenn sie davon essen würde,
    würde es ihr nicht schaden [würde sie nicht schwanger werden], selbst wenn sie zehnmal bei einem Mann schlafen würde?

  5. Ob der Jäger nicht eines Tages zu ihr gekommen ist, als sie allein in der Mühle zu Köttingen war, und er sie –
    da er im Guten nichts ausrichten konnte – mit Gewalt angriff, auf einen Kasten warf und so grob mit ihr umsprang,
    dass sie ein solches Geschrei erheben musste, dass der Müllerssohn Christian es draußen auf dem Feld vor der Mühle hörte,
    ihr zu Hilfe kam und sie rettete?

  6. Ob Jäger Rau nicht zu ihr aufs Feld an einen Rübenacker gekommen ist, und als sie ihn sah und die Flucht ergriff und
    alles im Stich ließ, ihr zugerufen hat: Sie solle jetzt nicht vor ihm weglaufen,
    sie brauche jetzt keine Angst mehr vor ihm zu haben; denn er habe nun auf dem Hof Johannisburg
    die Frau des in Diez hingerichteten (justificirten) Reiters, die er nach Belieben nutzen könne?

[Abschlussbericht des Pfarrers:]

Dies alles – ausgenommen das, was die zwei letzten Personen bezeugen – wurde Jäger Rau zu Beilstein in Gegenwart von mir
und Anna, der Hoffrau zu Beilstein, vom Herrn Keller [dem nassauischen Verwaltungsbeamten/Amtmann] vorgelesen.
Damals war meine vorherige Klage noch ohne die Aussagen der beiden letzten Personen,
da diese damals noch nicht aufgenommen waren. Er hat damals keinem einzigen Artikel widersprochen oder ihn geleugnet.

Daraus kann ein christlicher Richter schließen, was wohl noch im Verborgenen liegt bei jenen Frauen,
die der gewaltsamen und viehischen Wut Raus nicht widerstehen konnten oder die sich durch Geld in die Schande
des Ehebruchs haben treiben lassen. So wie es Elisabeth, Heinrich Neusers Ehefrau, als erste Zeugin noch über die vorherigen
Artikel hinaus bezeugt: dass Jäger Rau einmal ihr gegenüber behauptet hat, eine Frau in Diez habe einen Sohn,
den sie ihm zuschreibe.

Der große Tag des Herrn [das Jüngste Gericht] wird das Übrige ans Licht bringen. Dies ist das, was ich auf erhaltenen Befehl
hin in die Hochfürstliche Kanzlei abliefern sollte.

… Wohlgeborene, hochedle, feste, hochgelehrte [Herren], Ihr untertänigster,
pflichtbewusster Diener am Wort Gottes zu Nenderoth, Johann Philip Colb


Stand 6.7.2026


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