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Maria Elisabeth Landgräfin, von hier gebürtig, sieben und dreißig Jahre alt, ehe. 2. Tochter erster Ehe des Christoph Landgraf, des wei. hiesigen Nachbar und Einwohner,
und dessen verstorbenen Ehefrau Dorothea Elisabeth Schubertin, hat am 31 ein und dreißigten May dieses Jahres 1819, morgens sechs Uhr, in dem Wohnhause ihrer Stiefmutter allhier
eine uneheliche Tochter heimlich geboren, und dieses Kind (ihrem Geständniß zu folge) 18 Stunden nach der Geburt, folglich am nemlichen Tage, Nachts 12 Uhr (durch Erstikkung mit übergewor-fenen Betten) vorsätzlich ums Leben gebracht. Die Mörderin hätte hierauf den Leichnam des ermordeten Kindes, bis zum 7ten Junius O. in ihrem Bette verborgen-
und als sie denselben am Mittage des gedachten Tages, in dem am Wohnhause ihrer Stiefmutter (der Wittwe Landgrafin) befindlichen Garten (allhier) verscharret hat-
te, so wurde die Mordthat entdeckt, und dem Inquisitoriat in Halle angezeigt. Die Gerichts Personen aus Halle begaben sich so fort hirher nach Reideburg, und fingen die Untersuchung an. Der Körper des ermordeten Kindes wurde seciert, und hierauf den 7 Junii o. abends in der Stille auf dem hiesigen Kirchhofe begraben. Am 8ten Junii.o. bei fortgesetzter Untersuchung (hier im Orte) hat die Mörderin die Mordthat völlig eingestanden, -- und ist hierauf am Abend des gedachten Tages, in das Criminal-Gefängniß nach Halle abgeführet worden.